Prüfungsbericht
Wir bieten unabhängige Prüfungen zwecks Verlängerung bzw. Erteilung des zweckgebundenen Aufenthaltstitels oder der Niederlassungserlaubnis an. Diese Prüfungen führen wir gemäß den Bestimmungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes durch.
Prüfungsberichts zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
Als Ergebnis einer Prüfung erhalten Sie einen Prüfungsbericht zur Vorlage beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin (Ausländerbehörde / LABO). Die Überprüfung Ihrer Unterlagen und die Erstellung des Berichts finden in Zusammenarbeit mit unserer Steuerberaterin statt.
Notwendige Unterlagen
Bei einem zweckgebundenen Aufenthaltstitel sind folgende Unterlagen für die Prüfung notwendig:
- Schreiben der Ausländerbehörde, in dem die Prüfung angefordert wird
- ggf. die Steuerbescheide der letzten drei Jahre
- Steuererklärung vom Vorjahr
- Versicherungspolice Ihrer Krankenversicherung
- Versicherungspolice Ihrer Rentenversicherung
- Kontoauszüge der letzten 4 Jahre, aus denen Zahlungen an die Kranken- und Rentenversicherung ersichtlich sind
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Wenn Sie ein Arbeitnehmer sind:
- Jahreslohnsteuerbescheinigungen der letzten drei Jahre
- Alle Gehaltsabrechnungen des laufenden Jahres
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Wenn Sie selbstständig oder ein Geschäftsführer einer Gesellschaft sind:
- Jahresabschlüsse oder die Gewinnermittlungen der letzten drei Jahre
- betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) des laufenden Geschäftsjahres
- ein aktueller Handelsregisterauszug
- Kopien der Gewerbeanmeldung- und ummeldungen
- Das Original der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
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Wenn Sie ein Freiberufler sind:
- Kontoauszüge der letzten 4 Jahre, aus denen die Honorareinnahmen ersichtlich sind.
Unsere Leistung
Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Leistung lediglich die Prüfung Ihrer Unterlagen und die Erstellung des Berichts ist. Es ergibt sich uns gegenüber kein Anspruch auf ein bestimmtes Prüfungsergebnis oder einen Aufenthaltstitel bzw. einer Niederlassungserlaubnis.